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Aktuelle Artikel und Vorstösse


Euroregionale Erschöpfung im Patentrecht

Motion vom 3. Oktober 2008
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Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS

Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom 14. Juni 2007
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Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS. Weiterführung

Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom 14.06.07, 9. Sitzung
 

Gutzwiller Felix (RL, ZH):

Ich darf vorerst kurz den Rahmen für die heutige Vorlage skizzieren: Die Osterweiterung und die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union sind wohl das wichtigste aussenpolitische Geschäft dieser Legislatur. Heute setzen wir sozusagen den Schlusspunkt unter dieses Thema, bevor in der nächsten Legislatur die nächsten Schritte ins Haus stehen - Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien, eventuelles Referendum zur Personenfreizügigkeit.
 
Sie wissen es: In dieser Legislatur wurden wichtige, positive Schritte in Bezug auf unser Verhältnis zu Europa gemacht - Schengen, Osterweiterung, Bilaterale II, Osthilfe. Jeweils mit 55 Prozent hat die Bevölkerung diesen Öffnungskurs des Landes bestätigt. Dies im Kontext einer starken Allianz aus Parteien, der Wirtschaft und dem Bereich der Hilfswerke, Alliance Sud; die Kommissionssprecherin hat es erwähnt. Diese Koalition hat diese drei Öffnungsschritte mit einer stabilen Mehrheit über die Runden gebracht. Das war und ist nicht selbstverständlich. Wir sind beispielsweise stolz darauf, als einziges Land in Europa einen direktdemokratischen Entscheid zur Personenfreizügigkeit zuwege gebracht zu haben. Das zeigt, wie gut dieser Kurs in unserem Land verankert ist.
 
Heute geht es darum, das Konzept, das dieser erfolgreichen Allianz zugrunde lag, definitiv umzusetzen. Das Konzept besteht, Sie wissen es und haben es gehört, darin, dass die öffentliche Entwicklungshilfe nicht beeinträchtigt wird und dass die Beiträge im Rahmen des Bundeshaushaltes kompensiert werden sollen. Um dieses Konzept umzusetzen, beantragen wir Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dann die Mehrheit zu unterstützen. Ich nenne Ihnen nur zwei der Gründe, die man schon hat anklingen lassen:
 
Der erste Grund ist, dass die Osterweiterung und die Öffnung der Schweiz auf diese erweiterten EU-Märkte für die Schweiz und auch für die Schweizer Wirtschaft nützlich und sinnvoll sind. Es wurde berechnet, dass daraus ein zusätzliches Wachstum des BIP von ungefähr 1,4 Milliarden Franken resultiert. Allein dieses zusätzliche Wachstum bedeutet ungefähr 100 Millionen Franken zusätzliche Einnahmen für die Bundeskasse über die Mehrwertsteuer. Dazu kommen weitere 120 Millionen Franken aus dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU. Das sind tendenziell eher höhere Einnahmen als ursprünglich erwartet.
 
Dieses ist also auch ein interessantes Geschäft für die Schweiz. Die Schweiz kann in ihrer Aussenpolitik nicht nur nehmen, sie muss auch geben.
 
Der zweite Grund hat mit der Stabilität der EU - unserer Nachbarn -, die auch für die Schweiz zentral ist, zu tun. Die Verringerung der Ungleichheiten im Wirtschaftlichen, Sozialen, aber auch Ökologischen dient der Stabilisierung dieses Kontinentes. In dieser Session, in der wir uns intensiv mit dem NFA beschäftigt haben, mit dem Ressourcenlastenausgleich in diesem Land, sollte das Verständnis für sozusagen die europäische Dimension dieses NFA, die europäische Dimension des entsprechenden Ausgleiches, vorhanden sein. Nur dann wird Europa zusammenwachsen können, wenn die Diskrepanzen verringert werden. Das liegt im entscheidenden Interesse auch der Schweiz. Schliesslich wird es die Schweiz selber sein, entgegen gewisser Äusserungen hier im Ratsaal, die entscheidet, welche Projekte wer durchführt, die zur Verringerung der Unterschiede und zur Stabilität des europäischen Kontinentes beitragen.
 
Ich darf also schliessen: Insgesamt geht es nicht nur einfach um die heutige Vorlage, sondern es geht um den vorläufigen Schlusspunkt einer erfolgreichen Politik, die jetzt glaubwürdig auch umgesetzt werden soll. Wir brauchen die Glaubwürdigkeit. Die nächsten europapolitischen Rendezvous stehen vor der Tür, ich habe sie eingangs genannt: Bulgarien und Rumänien, eventuell Referenden bezüglich der Personenfreizügigkeit. Und wenn wir den bisher erfolgreichen Kurs weiterführen wollen, wenn wir die 55-Prozent-Koalition, die diese Öffnungsschritte mehrheitsfähig gemacht hat, weiterführen wollen, dann müssen wir hier auch ganz klar Ja sagen.
 
Ich bitte Sie, einzutreten und den Mehrheiten zu folgen.

Euroregionale Erschöpfung im Patentrecht

Motion vom 3. Oktober 2008
 

Eingereichter Text :

Der Bundesrat wird beauftragt, der EU Verhandlungen vorzuschlagen zum Abschluss eines Vertrags über die gegenseitig anerkannte regionaleuropäische Erschöpfung im Patentrecht, sei es durch Fortentwicklung des Freihandelsabkommens Schweiz-EG, sei es im Rahmen des vertraglichen Anschlusses an die europäische Patentgerichtsbarkeit oder durch einen neuen bilateralen Vertrag.
 

Begründung

Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gilt im Bereich des geistigen Eigentums generell der Grundsatz der regionalen Erschöpfung. Die Schweiz kennt hingegen eine differenziertere Regelung: Im Bereich des Marken- und Urheberrechts gilt die internationale, im Bereich des Patentrechts die nationale Erschöpfung. Im Patentrecht sind stärkere vertriebliche Ausschliesslichkeitsrechte auch gerechtfertigt: Urheberrechte entstehen einfach und haben eine sehr lange Schutzdauer, und der Markenschutz ist gar auf unbestimmte Dauer möglich. Bis zur Erlangung von Patentschutz müssen hingegen hohe und kostenintensive Hürden überwunden werden. Weiter ist der Patentschutz auf maximal 20 Jahre begrenzt. Als Nicht-EWR-Mitglied ist es der Schweiz unbenommen, diese sinnvolle Unterscheidung auch bei einer Anpassung der Erschöpfung im Patentrecht an den EWR beizubehalten.
Bei der Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht sind aber die WTO-Regeln ohne Zweifel einzuhalten. Im Gutachten der Professoren Katzenberger und Straus an den Bundesrat wurde klar festgestellt:
"Eine nach Märkten bzw. Ländern differenzierende Erschöpfungslösung verstösst in Form der Einführung der regionalen Erschöpfung im Verhältnis zur Europäischen Union und zum Europäischen Wirtschaftsraum gegen das TRIPS-Meistbegünstigungsprinzip zu Lasten der EU-/EWR-Angehörigen und kann daher nicht einseitig, sondern nur durch Vereinbarung eingeführt werden. Der gleichfalls vorliegende Verstoss gegen das GATT 94-Meistbegünstigungsprinzip, nunmehr gegenüber den Angehörigen von Drittstaaten, kann durch qualifizierte Vereinbarung mit EU und EWR vermieden werden."
Diese Schlussfolgerung wurde kürzlich durch ein weiteres umfassendes Gutachten von Prof. Cottier bestätigt, das auch die Kurzgutachten von Prof. Ziegler und Rapin berücksichtigte. Selbst wenn das Risiko einer Klage gegen die Schweiz gering wäre, könnte sich die Schweiz keine bewusste Verletzung von WTO-Recht, insbesondere keine Verletzung des TRIPS-Abkommens, erlauben. Unser Land verlangt von anderen Ländern ständig die Einhaltung des TRIPS-Abkommens (sowie in Freihandelsabkommen auch von TRIPS+ Pflichten) zum Schutz des geistigen Eigentums unserer exportorientierten Unternehmen. Zur Aufrechterhaltung dieser Forderungen muss die Schweiz ihrer Vorbild-Funktion gerecht werden. Deshalb soll der Bundesrat Verhandlungen mit der EU aufnehmen, um ein WTO-kompatibles regionales Regime im Patenrecht einzuführen. Dabei ist den Besonderheiten von Produkten Rechnung zu tragen, deren Preis staatlich festgelegt wird.
Portrait Felix Gutzwiller
Auch in Politik und Wirtschaft gilt: Vorsorgen ist besser als Heilen.