Aktuelle Artikel und Vorstösse
«Wieder langfristig denken»
Artikel im Zürcher Unterländer vom 29. Mai 2010 pdf (165 KB)
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«Besonders Schutzbedürftige nicht vom medizinischen Fortschritt ausschliessen.»
Artikel in der NZZ vom 24. Februar 2010 pdf (405 KB)
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«Eigenverantwortung stärken durch flexiblere Wahlfranchisen»
Motion von Felix Gutzwiller, eingereicht am 10. Dezember 2009
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«Wir haben keine Gesundheitspolitik»
Artikel im Sonntagsblick, 19. April 2009 pdf (67 KB)
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«Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der WHO»
Motion von Felix Gutzwiller, einreicht am 4. März 2009
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«Care-Team Aargau: Laufend mehr Einsätze geleistet»
Artikel in der Aargauer Zeitung vom 21. August 2008 pdf (286 KB)
«Ausverkauf des eidgenössischen Arztdiploms?»
Interpellation vom 26. Mai 2008
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«Förderung der psychischen Gesundheit»
Interpellation vom 5. Oktober 2007
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«Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen»
Parlamentarische Initiative Gutzwiller vom 8. Oktober 2004,
Frühjahrssession vom März 2008
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«Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed Care»
Frühjahrssession vom März 2008
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«Liberaler Rahmen für Gesundheitsverfassung»
Artikel in der NZZ vom 26. Februar 2008 pdf (188 KB)
«Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen»
Motion vom 23. März 2007
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«Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen»
Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom 22. März 2007
zur Wortmeldung
«Spitalfinanzierung. Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Wortmeldungen in den Nationalratsdebatten vom 20. und 21. März 2007»
zu den Wortmeldungen vom 20. März
zu den Wortmeldungen vom 21. März
Psychische Gesundheit der Bevölkerung. Nachhaltige Massnahmen
Motion vom 23.03.2007
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage der erarbeiteten und vernehmlassten Strategie (siehe
Fussnote) zur psychischen Gesundheit und unter Anhörung der Kantone, Fachorganisationen und Experten spätestens innert 2 Jahren konkrete Massnahmen zu ergreifen, welche die psychische Gesundheit der Schweizer Bevölkerung rasch, nachhaltig, effektiv und effizient sichern und verbessern.
Er wird beauftragt:
- Die Strategien, Vernehmlassungsresultate und Konzepte zu psychischer Gesundheit, zur Gesundheitsförderung, Prävention, Versorgung und Rehabilitation im Hinblick auf das geplante Gesetz zur Prävention und Gesundheitsförderung zu analysieren, allfällige Mängel und Lücken aufzuzeigen und die Projekte entsprechend weiterzuentwickeln.
- Insbesondere bei schweren Depressionen beschleunigte Massnahmen auf Grundlage Artikel 118 der Bundesverfassung zu ergreifen.
- Auf Grundlage der Punkte 1 und 2 die notwendigen Empfehlungen zu Handen der Kantone und der interessierten bzw. betroffenen Organisationen, Institutionen und Fachkreise zu formulieren.
Begründung
Psychische Erkrankungen sind hierzulande weit verbreitete, schwere Leiden. Ihre individuellen, familiären sowie volkswirtschaftlichen Auswirkungen in jährlich zweistelliger Milliardenhöhe haben ein Ausmass erreicht, das dringlich kohärente, nachhaltige, effektive und effiziente Strategien und Massnahmen erfordert. Auf Grundlage von
Artikel 118 Absatz 1 BV99 werden ein klarer, gesetzlicher Koordinationsauftrag des Bundes für eine verlässliche, nachhaltige und ständig fortgeführte und laufend evaluierte Strategie und entsprechende Massnahmen zur psychischen Gesundheit vermisst. Allfällige Massnahmen dürften erst im Rahmen des geplanten Gesetzes zur Prävention und Gesundheitsförderung zu erwarten sein, also erst in ca. 5 bis 7 Jahren. Auch die gesetzliche Qualitätssicherung der Psychologieberufe, die leider auf sich warten lässt, dürfte erst mittelfristig günstige Wirkung entfalten.
Die auch mit Berichten des Obsan bestens belegte, Besorgnis erregende Situation der Schweizer Bevölkerung bei der psychischen Gesundheit gestattet es nicht, mit konkreten Massnahmen noch Jahre zuzuwarten. Deshalb unterstützen diese Motion auch die Dachverbände der Erwachsenen-, Kinder- und Sozialpsychiatrie, der Erwachsenen-, Kinder- und Sozialpsychologie und -psychotherapie, diverse Fach-, Angestellten- und Patientenorganisationen sowie gemeinnützige Stiftungen, die sich für eine bessere psychische Gesundheit der Bevölkerung einsetzen. Zudem sei auch an die parlamentarischen Vorstösse Bruderer (
06.3370), Beerli (
02.3254), Dormann (
02.3248) sowie SGK-NR (
03.3010) erinnert.
Fussnoten:
- Psychische Gesundheit, Strategieentwurf zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz, Februar 2004.
- Zusammenstellung der Konsultationsergebnisse Entwurf Nationale Strategie zum Schutz, zur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz (Februar - Mai 2004), Dezember 2004.
Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen.
Motion SGK-SR (04.061)
Wortmeldung in der
Nationalratsdebatte vom 22.03.07, 15. Sitzung
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Wir werden die Motion des Ständerates unterstützen. Es ist nur logisch, in der Weiterführung der jetzigen mittelfristigen wettbewerblichen Elemente, die wir vorher beschlossen haben, dass längerfristig das Thema der Finanzierung aus einer Hand geprüft und diskutiert wird. Es gibt nach wie vor auch mit den heute beschlossenen Massnahmen noch Fehlanreize in diesem System, beispielsweise zwischen ambulant und stationär. Diese Fehlanreize können mit einer Finanzierung aus einer Hand beseitigt werden. Damit ist noch nicht das letzte Wort gesprochen, wie dieses Modell genau aussieht. Selbstverständlich muss beispielsweise sichergestellt werden, dass die massgeblichen öffentlichen Gelder in einem solchen System auch transparent verwaltet, transparent und demokratisch kontrolliert werden. Hier hat es verschiedene sehr wichtige Themen, die bis jetzt zu wenig geprüft worden sind. Das soll die vom Ständerat beschlossene Vorlage leisten.
Wir sind also für das Prinzip der Finanzierung aus einer Hand, weil es weitere Fehlanreize aus diesem System eliminiert. Aber wir sind ganz klar der Meinung, dass diese offenen Fragen über die Governance, wie man das heute modern nennt, über die Verwendung öffentlicher Mittel, über ihre demokratische Kontrolle, die entsprechenden Sicherungssysteme selbstverständlich geklärt werden müssen. Erst dann kann ein Modell umgesetzt werden, das auch wirklich Systemanreize eliminiert und gleichzeitige die legitime demokratische Kontrolle über öffentliche Gelder sicherstellt.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme der Motion.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision.
Spitalfinanzierung
Wortmeldung in der
Nationalratsdebatte vom 20.03.07, 12. Sitzung
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Wie Kollege Ruey schon ausgeführt hat, ist das für uns eine sehr wichtige Vorlage. Sie kommt natürlich auch im richtigen Moment, wenn wir an das sehr klare Ergebnis der Volksabstimmung zum Thema Einheitskasse denken, das wir hier in der Schweiz hatten. Der Weg ist nach einem zweimaligen Scheitern dieses Vorhabens sozusagen frei für eine wettbewerbliche Reform der Krankenversicherung. Und diese Spitalfinanzierungsvorlage setzt hier einige wichtige Akzente, die ich Ihnen gerne noch beleuchten möchte.
Für uns sehr wichtig sind im ersten Teil einmal die klaren, neuen Mechanismen und Vorgaben für Transparenz und Qualität in diesem System. Eine wettbewerbliche Reform des Krankenversicherungssystems und des Gesundheitswesens wird dann möglich sein, wenn für alle Akteure Klarheit darüber geschaffen wird, welche Leistungen zu welchen Preisen in welcher Qualität erbracht werden. Schon allein diese Transparenz wird dafür sorgen, dass ein ganz neuer Wind in das Gesundheitswesen blasen wird. Die einzelnen Akteure werden einem möglichen Benchmarking, also Vergleichen mit den Besseren in ihrer Branche, ausgesetzt. Die verschiedenen Konsumierenden, die Patienten können sich besser Rechenschaft darüber abgeben, wo die Qualität wirklich ist. Die Frage «Wie weit reise ich zu einem Spital?» wird sich ganz neu stellen. Man wird nicht mehr fragen: «Wie weit ist es? Sind es 5 oder 10 Kilometer? Ist die Distanz akzeptabel?» Man wird fragen: «Wo habe ich welche Qualität?» Und dann wird die Beurteilung von Distanzen, der Nähe zum Spital und von vielem anderem eine neue Dynamik bekommen. Die Überkapazitäten werden unter diesem Druck sehr viel einfacher abgebaut. Schon dieser erste Punkt ist für uns sehr wichtig. Wir werden die entsprechenden Anträge unterstützen.
Der zweite Punkt sind die Finanzierungsinstrumente, die neu geschaffen werden. Sie gehören ebenfalls in die Entwicklung dieses Gesundheitswesens hin zu einer wettbewerblichen Reform. Es sind die Fallpauschalen, die hier im Zentrum stehen. Fallpauschalen, die verbunden mit der Qualität eben, auch Leistungsvergleiche erlauben und schliesslich auch Betriebsvergleiche. Ihre Kommission hat ja klar festgehalten, dass solche Betriebsvergleiche gemacht und auch publiziert werden müssen. Wir werden also endlich auch über die Produktionskosten von bestimmten Leistungen diskutieren können. Wir werden die Frage stellen können, warum die Behandlung eines einfachen Infarktes bei einem vergleichbaren Patienten im Spital X ein Viertel oder 50 Prozent mehr kostet
als im Spital Y.
Diese Dinge werden ebenfalls das System dynamisieren, die Qualität verbessern, Kosten kontrollieren. Das ist die Grundzielsetzung, die wir anstreben.
Das ist auch die Vorbedingung für einen verbesserten Wettbewerb in diesen Bereichen. Dazu gehört in der Logik der wettbewerblichen Reform auch der Abbau der kantonalen Grenzen. Mit dem von den Kommissionssprechern erwähnten Cassis-de-Dijon-Prinzip wird es erstmals möglich sein, die zu hohen kantonalen Barrieren bezüglich der Hospitalisierung abzubauen, mehr Dynamik auch über die Kantonsgrenzen hinweg zu bekommen. Das kann zusammen mit Transparenz und Qualität nur erwünscht sein.
Ich vermerke hier auch, dass bei den Übergangsbestimmungen noch einige holprige Stellen da sind, die Systeme vielleicht vom Ständerat dann noch einmal angesehen werden müssen, damit ein guter Übergang zwischen der Umstellung auf neue Finanzierungsformen – sprich DRG –, der Umstellung auf Betriebsvergleiche und Transparenz und schliesslich dem entsprechenden Abbau der Kantonsgrenzen und der Gleichbehandlung der Spitäler sichergestellt ist. Diese Gleichbehandlung wird in dieser Vorlage ebenfalls endlich umgesetzt. Sie ist sehr wichtig. Gleichbehandlung heisst gleich lange Spiesse bezüglich Qualitätsnachweisen, Kosten, Finanzierung der Investitionen.
Wir bitten Sie also, auf diese Vorlage einzutreten und sie mit einigen Ausnahmen, die wir nachher noch diskutieren werden, im Sinne der Mehrheit speditiv zu bearbeiten.
Art. 25 Abs. 2:
«…Aufenthalt bei Entbindung in einem Geburtshaus (Art. 29)»
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Dies ist sicher nicht das ganz entscheidende Thema dieser Vorlage; es geht für uns aber um das Thema der Wahlfreiheit – heute ein wichtiges Thema –, und es geht um Einrichtungen, die Wahlfreiheit ermöglichen. Eine Ausdehnung der Leistungen findet nicht wirklich statt; natürlich gibt es eine neue Kategorie, aber wir glauben nicht, dass aus den von Herrn Fasel genannten Gründen eine Ausdehnung der Leistungen stattfindet. Vor allem ist es aus unserer Sicht klar – es scheint mir wichtig, das noch nachzutragen, es wurde bisher noch nicht gesagt –, dass auch diese Einrichtungen den nachher zu diskutierenden Planungsvorgaben unterstellt sind. Auch hier werden, und das ist die Brücke zu Herrn Dunant, die Kantone sagen können, was auf die Liste kommt und was nicht. Sie werden damit natürlich auch ein Regulativ haben, mit dem dafür gesorgt werden kann, dass es keine Überkapazitäten gibt, indem mit der Transparenz im neuen System mit der Zeit ein ausgeglichenes Angebot an Geburtshäusern, geburtshilflichen Abteilungen und anderen Einrichtungen entstehen muss. Dieser Nachtrag scheint mir sehr wichtig, auch wenn es, zumindest für mich, nicht explizit im Text steht. Ich bitte die Kommissionssprecher, mich zu korrigieren, wenn ich falsch liege; zumindest für mich ist klar, dass auch diese Einrichtungen der gesamten Liste und der entsprechenden Dynamik der Planung unterstellt sind. Wir interpretieren es in diesem Sinne.
In diesem Sinne wird die Mehrheit der FDP-Fraktion der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision.
Spitalfinanzierung
Wortmeldung in der
Nationalratsdebatte vom 21.03.07, 13. Sitzung
Art. 39 Abs. 2bis
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Die Frage, wie dieses System künftig gesteuert werden soll, ist wichtig. Wir glauben, dass es diesbezüglich in dieser Vorlage wichtige Eckpunkte gibt. Sie sehen, dass in Artikel 39 Absatz 2 – hier gar nicht gross diskutiert – klar festgehalten wird, dass die Kantone in der Zukunft die Planung koordinieren sollen; das war auch in der Kommission klar die Mehrheitsmeinung. Man möchte also, dass die Kantone das Primat haben, dass aber die Planungen koordiniert sind. Zweiter markanter Eckstein dieses Systems ist Absatz 2ter, nämlich die neue Konzeption, wonach die Kantone zwar das Primat haben und die Planungen koordinieren müssen, aber der Bund Kriterien vorgeben soll, wie diese Planungen auszusehen haben. Sie haben ja auch gesehen, dass hierzu noch ein Einzelantrag vorliegt, der noch zur Diskussion kommen wird. Aber im Grundsatz geht es darum: Die Kantone haben das Primat, sie müssen koordinieren, und der Bund sorgt mit einheitlichen Kriterien dafür, dass diese Planungen auch wirklich koordiniert sind. Das sind die beiden wichtigen Ecksteine, denen wir auch klar zustimmen.
Ob dann zusätzlich noch eine Kompetenz für die hochspezialisierte Medizin festgeschrieben werden muss, wie dies mit Absatz 2bis beantragt wird, ist eine Frage, die man sich stellen kann. Wir sind der Meinung, dass es ganz falsch wäre, die gesamte Kompetenz dem Bund zu übertragen, wie das die Minderheit I will, deren Antrag wir klar ablehnen. Falls Sie aber dem Einzelantrag zustimmen sollten, der eben gerade die von Frau Schenker erwähnten Kriterien angeben will, kann man argumentieren, dass mit dem so geänderten Absatz 2ter klar ist, dass die hochspezialisierte Medizin eingeschlossen ist. Wenn Sie das explizit machen wollen, können Sie Absatz 2bis zustimmen, indem dort der Bund eine subsidiäre Kompetenz erhält, wobei das Primat auch hier bei den Kantonen bleibt.
Insgesamt scheint uns wichtig, dass Artikel 39 Absatz 2 eine klare Mehrheit findet und dass Absatz 2ter ergänzt wird, damit klar ist, in welche Richtung die Planungen von den Kantonen gemacht werden sollen, ergänzt gemäss Einzelantrag. Dann ist es aus unserer Sicht sekundär, ob Sie noch eine zusätzliche Kompetenz im Bereich der hochspezialisierten Medizin beschliessen wollen. Das wird der Rat dann entscheiden.
Abs. 2ter
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Ich entschuldige mich zuerst, dass ich als Kommissionsmitglied hier noch im Sinne eines Einzelantrages noch etwas beitrage. Ich glaube, die Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass es darum geht, dass im Konzept – das wir jetzt entwickelt haben und wonach die Kantone das Primat in der Planung haben, allerdings müssen sie ihre Planungen koordinieren – bezüglich der Planungskriterien eben auch eine gewisse Transparenz geschaffen werden sollte.
Wenn Frau Schenker also gefragt hat, welche Bedeutung diese Kriterien haben, geht es aus meiner Sicht einfach darum, die zentralen Kriterien der Systemsteuerung, welche diese Vorlage vorsieht, auch als Planungskriterien deutlich zu machen. Man spricht von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Grundversorgung. Das heisst, dass die zukünftige Systemsteuerung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit einen wichtigen zentralen Rang als Planungskriterien zuordnen; mit Fallpauschalen, die transparent gemacht, sprich statistisch offengelegt werden, mit Betriebsvergleichen.
Es geht eigentlich darum, explizit zu sagen, was die Vorlage will, nämlich: die Sicherstellung, dass die zukünftige Planung transparent ist, auf Qualität, sprich auf Fallpauschalen mit Ergebnissen beruht, die wir in Artikel 22 ja beschlossen haben, und dass die Grundversorgung gewährleistet ist. Das heisst, dass mit dieser Präzisierung der Bund dafür sorgen würde, dass beispielsweise gewisse minimale Standards in der Planung eingehalten werden. Es scheint mir also, dass man dieser Präzisierung durchaus zustimmen kann, weil sie die wichtigen Elemente der gesamten Vorlage hier noch einmal aufführt.
Es hat eine zweite Ergänzung. Bis jetzt haben wir ja gesagt «er hört zuvor die Kantone an», was sicher richtig ist. Aus meiner Sicht ist aber die Frage dieser Planungskriterien so wichtig – letztlich ist das die Grundlage der Systemsteuerung –, dass der Bund eben auch zumindest die Anliegen der Leistungserbringer und der Versicherer mitberücksichtigen sollte. Sie sehen die Abstufung, die Hierarchisierung sozusagen: Die Kantone haben hier das Primat, aber es sollten Leistungserbringer und Versicherer auch berücksichtigt werden, weil nur breit akzeptierte und transparente Planungskriterien dafür sorgen, dass das System wie gewünscht gesteuert werden kann.
Ich bitte Sie also, dieser Ergänzung zuzustimmen und danke Ihnen hierfür im Voraus.
Wortmeldung in der
Nationalratsdebatte vom 21.03.07, 13. Sitzung
Art. 49
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Hier geht es in der Tat um ein Schlüsselelement dieser Vorlage: Es geht um die Finanzierung in der Zukunft, um die Tätigkeit, die durch einen kostendeckenden Beitrag pro Fall abgerechnet wird. Das ist ein Schlüsselelement, und man sollte das Konzept, das hier vorgeschlagen wird, nun nicht sozusagen wieder in das Gegenteil verkehren. Das tun die Minderheitsanträge.
Nachdem man in Artikel 39b versucht hat, mit einem Bedürfnisnachweis, mit kantonalen Bewilligungen das System doch wieder eher in Richtung planerischer Akzente zu verschieben und dort unterlegen ist, versucht man es hier über eine Kontrolle der Investitionen – sei es im Minderheitsantrag zu Absatz 1bis oder im Minderheitsantrag zu Absatz 3. Die Investitionen sollen aber in diesem System Teil der entsprechenden kostendeckenden Beiträge sein. Das System wird, wie gesagt, in der Zukunft eher über Qualität und Effizienz gesteuert und nicht primär über kantonale, spezielle planerische Massnahmen. Die Investitionskontrolle in allen Spitälern auf der Liste wäre ganz sicher eine solche Massnahme. Die Investitionen nicht in die Pauschalen einzubeziehen wäre systemwidrig. Das gehört zum DRG-System, das ist keine Frage. Also ist auch das sozusagen nur ein sekundärer Versuch, die Fallpauschalen auszuhöhlen, dem wir nicht zustimmen können.
Bezüglich der Minderheiten auf der Fahne bitten wir Sie also klar, bei der Mehrheit zu bleiben, die neue Finanzierungsform mit kostendeckendem Beitrag entsprechend zu verankern und die Minderheiten abzulehnen.
Es gibt daneben zwei zusätzliche Einzelanträge. Ich glaube, der Einzelantrag von Frau Goll ist hier sicher abzulehnen. Die Strukturen dieser Fallpauschalen können nicht Anlass sein, um arbeitsrechtliche Bestimmungen aufzunehmen. Zum Einzelantrag von Frau Heim wäre einfach die Frage zu stellen – das ist mir nicht ganz klar –, ob der erste Teil, nämlich dass diese Pauschalen auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen und Qualitätsnachweisen beruhen müssen, die Einführung der DRG-Pauschalen nicht doch um zwei, drei Jahre nach hinten verschiebt, weil ja die Qualitätsnachweise zuerst da sein müssten. Unseres Erachtens sind die Fallkostenpauschalen und die entsprechenden Diagnosen Grundlage für die Qualitätsnachweise mit Ergebnisqualität, die ja anschliessend kommen müssen. Der zweite Teil, dass die Leistungen in nachweislich guter Qualität erbracht werden müssen, ist aus meiner Sicht durchaus akzeptabel. Ich bitte aber vielleicht die Kommissionssprecher oder den Bundesrat, hier Klärung zu schaffen, ob die Frage berechtigt ist, dass das Ganze nach hinten verschoben wird, oder ob ich das falsch sehe.
Jedenfalls sind die Minderheiten auf der Fahne in der Fraktion diskutiert worden. Wir bitten Sie, diese sehr klar abzulehnen und mit der Mehrheit zu stimmen.
Art. 49a Abs. 2
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Man muss sicher präzisieren: Hier geht es um das zukünftige System der Abgeltung und den Schlüssel zwischen den Partnern in dieser Abgeltung. Es setzt also voraus, dass landesweite Fallpauschalen funktionieren. In dieser Optik ist es sicher eher hilfreich und eher einfacher, eine Lösung vorzusehen, wie sie die Mehrheit vorschlägt, mit anderen Worten einen klaren Satz für die beteiligten Kantone und – selbstverständlich – die Versicherer zu haben. Natürlich ist zu vermerken – wie hier schon verschiedentlich hervorgehoben wurde –, dass die heute günstigen Kantone dadurch unter Zugzwang geraten. Es gibt einen bestimmten Zusammenhang mit der Gesundheitspolitik, das kann man nicht verneinen, vor allem dort, wo Überkapazitäten vorhanden sind; solche sollen sicher nicht belohnt werden. Es scheint mir zumindest, dass im Rahmen der Übergangsbestimmungen noch nicht genügend ausgelotet ist, wie die Kantone, die heute sehr günstige Prämiensituationen haben, hier allenfalls in einem moderaten Tempo an ein gesamtschweizerisch finanziertes System herangeführt werden können.
Das sind im Kern die Überlegungen, die auch unsere Fraktion gemacht hat. Sie wird mehrheitlich dem Antrag der Mehrheit zustimmen in der Interessenabwägung zwischen den Kantonen, die heute günstige Prämiensituationen haben, und der Vereinfachung für das zukünftige System. Insgesamt setzen wir den Akzent auf das zukünftige System, auf die Vereinfachung – deshalb sind wir für die Mehrheit –, aber vielleicht sollte man, dies als Gedanke für die weitere Bearbeitung der Vorlage, im Rahmen der Übergangsbestimmungen noch einmal kontrollieren, ob das Tempo der Anpassung hier nicht derart modifiziert werden könnte, dass die günstigen Kantone nicht bestraft werden.
Abs. 3
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
In aller Kürze: Diese Thematik scheint nicht sehr zentral zu sein. Sie ist es aber durchaus, wie Herr Rossini gesagt hat. Sie werden im Nachgang zu dieser Vorlage eine Motion des Ständerates zu verabschieden haben, die den Monismus grundsätzlich diskutiert. Hier geht es um eine ganz kleine Öffnung in diese Richtung, Sie sehen den Text: «Versicherer und Kanton können vereinbaren ....» Ich glaube, zurückhaltender kann man nicht mehr sein. Das erlaubt sozusagen eine kantonale Versuchsanlage. Beide Partner können vereinbaren. Das ist ein doppelt genähtes Netz. Sie müssen nicht, sie können, sie vereinbaren. Dazu braucht es zwei Partner. Diese kleine Öffnung Richtung Finanzierung aus einer Hand sollte man nun wirklich nicht bekämpfen.
Ich bitte Sie, klar der Mehrheit zu folgen.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung.
Teilrevision. Managed Care
Ständerat - Frühjahrssession 2008 - Zweite Sitzung vom 04.03.2008
Gutzwiller Felix (RL, ZH):
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin im Verwaltungsrat einer mittelgrossen Pharmafirma, die Zwischenprodukte für Generika und Originalpräparate herstellt.
Ich habe in der Kommission - und deshalb erlaube ich mir, gleichwohl etwas zu sagen - die Frage aufgeworfen, ob es richtig sei, diese Änderung vorzunehmen, ohne vertiefte Abklärungen zu machen. Das möchte ich vielleicht voranstellen: Dieser Änderungsantrag kam am Schluss einer Kommissionssitzung, ohne schriftliche Grundlage, sehr überraschend; nach meiner Interpretation war es nicht wirklich möglich, die Implikationen dieser Änderung tatsächlich abzuschätzen. Deshalb gestatte ich mir, trotz der richtigen Aussage des Kommissionspräsidenten, wonach keine Gegenstimmen da waren, hier noch einmal das Wort zu ergreifen und Sie zu bitten, den Antrag Schweiger zu unterstützen.
Mein erster Punkt: Mir ist nicht klar geworden, auch in der jetzigen Debatte nicht, ob man eigentlich mit diesen Änderungen eine Änderung der Preispolitik will oder ob man einfach sagt: Materiell gibt es keine Änderung, nur gehört das nicht in das Gesetz, weil es schon in der Verordnung steht. Der Kommissionssprecher hat klar gesagt, dass es keine materielle Änderung sei und deshalb eigentlich nicht ins Gesetz gehöre, es sei eine verwirrliche Verknüpfung. Er hat aber zweimal betont, dass es keine materielle Änderung sei. Wenn man Herrn David zuhört, dann hat er offensichtlich materielle Änderungen in diesem komplexen Geflecht der Preispolitik im Sinn; Frau Ory ebenfalls, allerdings etwas anders gelagerte. Schon dieses sollte uns zur Vorsicht mahnen. Wir haben hier widersprüchliche Aussagen. Ich möchte sehr gerne von der Verwaltung, von Herrn Bundespräsident Couchepin oder vom Kommissionssprecher wissen, ob die Interpretation stimmt, wonach keine materielle Änderung in dieser Preispolitik vorgesehen ist, weil man es in der Verordnung belässt, oder aber ob es sich um eine materielle Änderung handelt. Dann würde ich gerne wissen, in welche Richtung diese materielle Änderung zu verstehen ist. Das zum Grundsatz.
Zum zweiten Punkt: "preisgünstig". Ich glaube, dass es nicht sinnvoll ist, diesen Begriff im Gesetz zu haben, wenn man nicht sagt, was man damit meint. Die Interpretation von Herrn David kann ich nicht ganz teilen. Der Text der nationalrätlichen Fassung von Absatz 3 ist sehr klar: Preisgünstig sind Heilmittel, wenn sie "die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand gewährleisten". Das ist ein klares Konzept, das gesundheitsökonomisch etabliert ist - bestimmte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand. Das ist eine klare Interpretation dessen, was preisgünstig ist. Schreibt man nur "preisgünstig" ins Gesetz, dann hat man hier einen Spielraum, der so oder so nachher geklärt werden muss, sei es über die Verordnung oder über die Gerichte. Also ist es sicher sinnvoll, die Definition von "preisgünstig" hier hineinzunehmen.
Ein dritter Punkt: Der zweite Teil der nationalrätlichen Fassung von Absatz 3 schliesslich - das wurde angesprochen - scheint mir ebenfalls sinnvoll. Hier geht es ja um den Innovationsbeitrag. Wenn Sie nachher bestätigen, dass es hier keine Praxisänderung gibt - denn die Fassung entspricht der heutigen Praxis gemäss KVV -, kann man es natürlich auch einfach in der KVV belassen. Will man damit aber eine Praxisänderung verbinden, soll man es hier deklarieren. Aus meiner Sicht gibt es einen weiteren guten Grund - im Nationalrat wurde er erwähnt -, dies hier ins Gesetz zu schreiben. Wenn Sie nämlich nur das Kriterium "preisgünstig" festschreiben, wenn Sie nicht auch klarmachen, dass ein innovatives Medikament entsprechende Preisstrukturen haben kann, dann riskieren Sie längerfristig, dass für die Grundversicherung nur noch preisgünstige Arzneimittel - sprich: beispielsweise nur noch Generika - zugelassen werden, Originalpräparate dagegen nicht mehr oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie wissen durchaus, dass es solche Bestrebungen gibt. Ich persönlich bin klar der Meinung, dass auch innovative Originalpräparate schnell und zügig in die Grundversicherung aufgenommen gehören. Mit dem zweiten Satz machen Sie das klar und stellen Sie sicher, dass hier keine Erosion der Versorgung stattfindet.
Ich bitte Sie also zu klären:
1. Meint man eine materielle Änderung - dann wäre dies offen zu deklarieren -, oder meint man einfach eine gesetzessystematische Änderung?
2. Ist es nicht gescheiter, dass wir ins Gesetz schreiben, was wir unter "preisgünstig" verstehen, als dass wir dies sonst irgendjemandem überlassen?
3. Wollen Sie wirklich die Tür für eine Entwicklung öffnen, die letztlich dazu führen könnte, dass Originalpräparate nicht mehr im ganzen System gleichzeitig und gleichermassen - sprich: auch in der Grundversicherung - berücksichtigt werden können?
Ich glaube wirklich, man kann hier dem sehr deutlichen Beschluss des Nationalrates zustimmen. Ich bitte Sie, den Antrag Schweiger zu unterstützen.
Auch in Politik und Wirtschaft gilt: Vorsorgen ist besser als Heilen.