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Aktuelle Artikel und Vorstösse


«Handeln statt klagen. Die Mängel der Armee endlich beheben»

Motion von Felix Gutzwiller, eingereicht am 11. Dezember 2009
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«Chance Gubrist. Ausbau der Nordumfahrung Zürich, dritte Röhre Gubrist. Überdeckung und Doppelnutzung»

Motion von Felix Gutzwiller, eingereicht am 10. Dezember 2009
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«Im Untergrund herrscht Chaos. Ergänzung im Raumplanungsgesetz nötig»

Motion von Felix Gutzwiller, eingereicht am 3. Dezember 2009
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«Massnahmen zur Entschärfung der Jugendarbeitslosigkeit.»

Mitunterzeichner der Interpellation von Hansruedi Stadler
vom 18. März 2009
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«Euroregionale Erschöpfung im Patentrecht.»

Motion von Felix Gutzwiller eingereicht am 12. März 2009
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«Flughafen Zürich. Zusammenarbeit mit Deutschland. Weiteres Vorgehen.»

Interpellation vom 12. Juni 2008, eingereicht im Ständerat
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«Vermeidung von Obstruktionstaktiken»

Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom 4. Juni 2007
zu den Wortmeldungen

Vermeidung von Obstruktionstaktiken. Motion Hochreutener Norbert

Wortmeldung in der Nationalratsdebatte vom 04.06.07, 1. Sitzung
 

Gutzwiller Felix (RL, ZH), für das Büro:

Diese Motion wurde im Büro ebenfalls diskutiert, und das Büro argumentierte wie folgt: Ist der Urheber oder die Urheberin mit dem Antrag des Bundesrates einverstanden, wird der Vorstoss am letzten Sessionstag auf die Tagesordnung gesetzt, und zwar in der Annahme, er werde vom Rat diskussionslos angenommen. Bekämpft ein anderes Ratsmitglied jedoch diesen Vorstoss, wird damit diese Behandlung im Schnellverfahren verhindert. In diesem Fall muss die Beratung des Vorstosses, wegen Zeitmangels und weil der zuständige Departementsvorsteher oder die zuständige Departementsvorsteherin nicht anwesend ist, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
 
Unser Kollege Hochreutener stösst sich nun daran, dass ein einzelnes Ratsmitglied auf diese Weise die rasche Behandlung eines Vorstosses verhindern kann - unter Umständen eines Vorstosses, der von einigen Dutzend Ratsmitgliedern unterschrieben ist. Er schlägt deshalb in seiner Motion zwei Varianten für eine Änderung des Geschäftsreglementes vor. Ziel der Motion ist es also, vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motionen und Postulate im Rat rasch behandeln zu können. Damit erhält der Bundesrat die Möglichkeit, die vorgebrachten Anliegen rasch umzusetzen, und der Rat kann die Zahl der unerledigten Vorstösse abbauen. Das waren die Überlegungen im Büro.
 
Nach Auffassung des Büros ist es deshalb denkbar, die parlamentarischen Vorstösse, bei denen der Urheber oder die Urheberin mit dem Antrag des Bundesrates einverstanden ist, generell in Kategorie V zu behandeln. Das wäre zumindest eine Lösung. Die Bekämpfung solcher Vorstösse müsste in Form einer kurzen schriftlichen Begründung erfolgen. Die Argumente der Urheberin und die Antwort des Bundesrates liegen ebenfalls schriftlich vor. Wir im Büro glauben, dass diese Lösung weitgehend dem Anliegen des Motionärs entsprechen würde. Sie setzt voraus, dass die Liste mit den Vorstössen, die im Schnellverfahren behandelt werden sollen, bereits am Mittwoch der dritten Sessionswoche abgegeben wird, sodass Sie alle genügend Zeit haben, sie auch durchzugehen und allenfalls einen kurzen schriftlichen Antrag zu schreiben und zu begründen.
 
Zusammenfassend: Die Motion hat im Büro Sympathie gefunden. Im Grundsatz soll es unserer Ansicht nach nicht möglich sein, dass ein einzelnes Ratsmitglied einen Vorstoss, der von sehr vielen unterschrieben worden ist, bremsen kann. Deshalb ist das Büro der Meinung, die Motion solle angenommen werden; mit dem vorhin skizzierten Verfahren könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Man schlägt Ihnen vor, die Motion anzunehmen.
 
(weitere Votanten)

Gutzwiller Felix (RL, ZH), für das Büro:

Einen Satz, Frau Präsidentin: Fakt ist, dass das jetzige Verfahren natürlich eben gerade dazu führt, und zwar im Gegensatz zu dem, was Herr Vollmer gesagt hat, dass man nicht diskutiert, weil die Sache ja dann mit einem einfachen Strich - "ich bekämpfe" - hinausgeschoben wird und damit gar nie mehr auf der Traktandenliste erscheint. Also geschieht dann trotz dem Willen des Motionärs, trotz der positiven Reaktion des Bundesrates gar nichts, auch keine Diskussion. Zumindest hat man mit dem hier vorgeschlagenen Verfahren die Gewähr, dass schriftlich argumentiert wird und dass abgestimmt wird, und das ist sicher demokratisch.
 

Siegrist Ulrich (–, AG):

Ich habe jetzt schon etwas Mühe mit der Argumentation vonseiten des Büros. Jetzt haben wir den halben Nachmittag darüber debattiert, wie man es bewerkstelligen könne, dass die Motion wieder verbindlich sei, dass sie wieder ein verbindlicher Auftrag an den Bundesrat werden müsse. Wie wollen Sie das bewerkstelligen, wenn Sie dann nicht einmal mehr wissen, ob eine Mehrheit oder nur eine Minderheit des Rates hinter der Motion steht?
 

Gutzwiller Felix (RL, ZH), für das Büro:

Herr Kollege, ich glaube, dass das ein Missverständnis ist. Ich sage es noch einmal: Es geht nur um die Vorstösse, die am letzten Sessionstag traktandiert werden. Das sind Vorstösse aus unserer Mitte, zu denen der Bundesrat Stellung genommen hat. Er sagt beispielsweise Ja dazu, und ein Ratsmitglied bekämpft das. Das Anliegen, welches das Büro aufgenommen hat, wäre in diesem Fall folgendes: Es muss eine schriftliche Begründung vorliegen, und es muss eine Abstimmung stattfinden. Denn sonst kommt es in der Realität gar nie zu einer Abstimmung, weil der Vorstoss meist mangels Zeit überhaupt nicht zur Behandlung kommt und damit aus Abschied und Traktanden fällt. Das war die Argumentation im Büro, die ich hier zusammenfasse.

Flughafen Zürich. Zusammenarbeit mit Deutschland.
Weiteres Vorgehen.

Eingereichter Text und Antwort des Bundesrates
 
Anlässlich des Arbeitsbesuches von Bundeskanzlerin Merkel am 29. April 2008 wurde auch die Situation bezüglich Flughafen Zürich diskutiert. Dabei wurde gemäss Medienberichten eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Belastung aufgrund von objektiven Grössen analysieren soll, damit danach Gespräche über den Betrieb des Flughafens geführt werden können.
Es interessieren in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
1. Welches ist das Mandat der Arbeitsgruppe?
2. Wie ist diese zusammengesetzt und welche Zeitvorgaben hat sie?
3. Wurde am Treffen vom 29. April 2008 festgelegt, welche Methoden zur Ermittlung der Belastung durch den Flughafen eingesetzt werden sollen?
4. Hat das Einsetzen dieser Arbeitsgruppe Konsequenzen für andere Prozesse oder Projekte (wie z.B. SIL-Prozess und Bewilligungsverfahren für den gekröpften Nordanflug)?
Portrait Felix Gutzwiller
Auch in Politik und Wirtschaft gilt: Vorsorgen ist besser als Heilen.