Als weitere Folge der Finanzkrise steht nun unser Verhältnis zum Ausland zur Debatte. Wir erinnern uns: die OECD hatte die Schweiz auf eine «graue» Liste der Steuerparadiese gesetzt. Um den Finanzplatz zu schützen, musste die Schweiz möglichst schnell von dieser Liste wegkommen. Dies ist dem Bundesrat im Februar 2009 gelungen, indem er erklärte, künftig den OECD-Standard bezüglich Amtshilfe bei vermuteten Steuervergehen anzuwenden. Nun stehen die Revisionen verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen an, die genau diesen OECD-Standard beinhalten.
In der Zwischenzeit schufen allerdings die entwendeten Bankdaten zusätzliche neue Probleme. Deshalb muss die Schweiz nicht nur die Doppelbesteuerungsabkommen erneuern, sondern auch die Amtshilfe auf eine klare gesetzliche Grundlage stellen. Heute ist diese nur ansatzweise in einer Verordnung geregelt. Dieses «Amtshilfegesetz» ist in Vorbereitung und sollte spätestens bis in einem Jahr stehen. Dort wird klar festgehalten, dass Amtshilfe nur bei Einzelfällen geleistet wird, zu denen eine Reihe von Angaben geleistet werden. (...)
Weiter(...) Keine Amtshilfe wird dagegen für allgemeine Suchaktionen («Fishing Expeditions») geleistet. Auf meinen Antrag schlägt die aussenpolitische Kommission des Ständerates zudem einstimmig vor, in jedem Doppelbesteuerungsabkommen ausdrücklich festzuhalten, dass die Schweiz keine Amtshilfe aufgrund von illegal erworbenen Daten leistet.
In Frage gestellt ist seit kurzem auch die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Inland. Verschiedene kantonale Finanzdirektoren sind allerdings der Ansicht, das heutige System funktioniere im Prinzip gut. Die Kantone könnten zudem schon heute bei grösseren Beträgen der Steuerhinterziehung entsprechende Massnahmen ergreifen, nur würden sie diese Möglichkeiten nicht immer ausschöpfen. Sie raten deshalb dringend von überstürzten Änderungen ab. Die FDP Schweiz wird das Thema an ihrer Delegiertenversammlung vom April eingehend bearbeiten.
Zurück WeiterSchliesslich hat der so genannte «Minder-Blocher-Pakt» auch noch die Diskussion um das Aktienrecht neu belebt. Ein Gegenvorschlag gegen die schädliche Volksinitiative von Minder scheint nun doch möglich. Nicht angehen kann es aber, die Generalversammlung über die Bezüge der Geschäftsleitung entscheiden zu lassen, oder die Generalversammlung einer klaren Minderheit der Aktionärsstimmen zu überlassen. Auch diese Punkte werden wir im Verlauf der Session vor und hinter den Kulissen eingehend diskutieren.
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